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Haftzusände in Deutschland. Allgemein gilt: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Februar 2023 (Aktenzeichen 3 StR 501/22 ), entschieden, dass ein niedersächsischer "Reichsbürger", der an das Nicht-Bestehen der BRD und die Existenz von SHAEF geglaubt haben soll, an einer "Wahnerkrankung" leidet und in "schuldunfähigem Zustand" handeln würde. Weil aber durch seine Ansichten von ihm eine große Gefahr ausgehen würde, sei die dauerhafte Unterbringung in einer Psychatrie gerechtfertigt. Zack, weg vom Fenster. Der Beschluss des Bundesgerichtshofes: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023043.html
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