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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Verjährung... Das Thema Verjährung ist beim Masernschutzgesetz ein Thema, das die Nation spaltet. Masern-OWis können verjähren, sagt das OLG Rostock in seiner Entscheidung zu Az. 21 ORBs 148/24 vom 28.10.2024. Masern-OWis können nicht verjähren, sagt das BayObLG in etlichen anderen Verfahren, obwohl auf die Entscheidung des OLG Rostock hingewiesen wurde, aber das BayObLG ignoriert leider die Entscheidung aus Rostock. Immer mehr Gerichte schließen sich aber der Entscheidung des OLG Rostock an, da das BayObLG seine Entscheidungen nicht veröffentlicht hat. Das AG Erding (Bayern) verweist sogar direkt auf das OLG Rostock. Das AG Mettmann (NRW) stellt Verfahren wegen Verjährung ein. Das AG Freiberg (Sachsen) stellt Verfahren wegen Verjährung ein. Das AG Landau / Pfalz (RLP) stellt Verfahren wegen Verjährung ein. Aber nun hat das AG Leipzig eine Begründung geliefert, warum OWis im Rahmen des Masernschutzgesetzes verjähren können, die durch und durch überzeugt. Lest sie euch selbst durch!
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AG_Leipzig_Az_226_OWi_754_Js_44671_25_Beschluss_vom_04_12_2025_.pdf1.19 KB
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Stolperfallen... Heute: "Wie liest man Gerichtsentscheidungen?" Im Chat kam heute u.a. die Frage auf, wie man Gerichtsentscheidungen korrekt liest, nachdem ich darauf aufmerksam gemacht hatte, das ein Video, das aktuell über eine Entscheidung des VGH Bayern auf Telegram im Umlauf ist, am besten als "Falschinformation" bei YouTube gemeldet werden sollte. Konkret geht es um den Beschluss des VGH München vom 08.07.2025 zu Az. 4 CE 25.1072, abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-16997?hl=true Zuerst einmal steht oben in der Überschrift meist, ob es sich um einen "Beschluss" oder um ein "Urteil" handelt. Unter "Tenor" wird dann ganz kurz das Ergebnis zusammengefasst. Dann geht es weiter mit den "Gründen", die sich auch noch einmal in mehrere Punkte, nämlich "I" (Sachverhalt) und "II" (Rechtliche Würdigung) unterteilen. Im Rahmen des Sachverhaltes wird a) die Situation geschildert, b) die Argumente der einen Seite dargestellt und c) die Argumente der Gegenseite dargestellt. Erst unter II. geht das Gericht dann darauf ein, was es selbst davon hält. In der Entscheidung des VGH Bayern hatte die Gemeinde nach Mitteilung des Gesundheitsamtes ein Betreuungsverbot verfügt, ohne jedoch einen Bescheid zu erlassen. Der VGH Bayern stellt klar, dass das Gesundheitsamt schon selbst ein Betretungsverbot verfügen kann, ein Betreuungsverbot aber unzulässig ist. Auch hier ist es wichtig, zwischen Betreuungsverbot (§ 20 Abs. 9 Satz 6 IfSG) und Betretungsverbot (§ 20 Abs. 12 Satz 4 IfSG) zu unterscheiden, denn der VGH Bayern hat sich zu Betretungsverbot gar nicht geäußert. Der VGH München hat sich auch nicht dazu geäußert, dass die Gemeindeordnung über dem IfSG stehen würde — ganz im Gegenteil betont der VGH, dass das Recht zum Betreten der Kita "nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften" besteht (Rn. 17). Mein persönliches Highlight ist jedoch Rn. 16, auch wenn der VGH hier nur wieder die Argumente der Antragsteller zitiert: "Das erstinstanzliche Gericht habe unter Überschreitung seiner Amtsermittlungsbefugnis und ohne Gewährung rechtlichen Gehörs weitere Tatsachen ermittelt, die zwar für die Entscheidung letztlich unbehelflich seien, aber ein Übermaß an Parteilichkeit offenbarten." Der VGH Bayern ist nicht verpflichtet, alle Argumente wiederzugeben. Warum hat er wohl ausgerechnet dieses Argument in Bezug auf ein "Übermaß an Parteilichkeit" betr. VG München wiederholt? Sieht er es evtl. genauso? Spekulationen 🤷‍♀️ In Rn. 21 wiederholt der VGH offensichtlich noch einmal ein weiteres vorgebrachtes Argument der Antragsteller und teilt mit, dass er darauf gar nicht eingeht, weil für ihn die Rechtslage auch so schon eindeutig ist. Ich hoffe, dass dieser Einblick weiterhilft, warum es eigentlich nicht sinnvoll ist, den Sachverhalt zu zitieren, wenn man Urteile zitiert. Der hat nämlich nicht immer unbedingt etwas mit der Entscheidung zu tun.
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Dahlmann, die II. Da mir nach meinem Post betr. Christian Dahlmann von mehreren Seiten vorgeworfen wurde, ich wäre ja nur eifersüchtig, dass er auch Erfolge hätte, und ich würde einen schwerkranken Mann bashen, möchte ich mich hierzu gerne erneut äußern. Bzgl. seines vermeintlichen Erfolges beim OVG NRW, wo er im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in einem Eilverfahren (Anm.: In Eilverfahren finden regelhaft eigentlich keine mündlichen Verhandlungen statt) klargestellt bekommen hat, dass man auch einen Einzelimpfstoff verwenden darf — was nie bezweifelt wurde und schon längst klargestellt war (https://t.me/DahlmannChristian/404) —, hatte ich beim OVG NRW angefragt. Diesem war bzw. ist ein Verfahren, das einen Bezug zu Az. 7 K 4545/24 beim VG Köln haben sollte, unbekannt. Angeblich hatten Eltern im Märkischen Kreis jeweils ein Bußgeld i.H.v. 250 € erhalten (https://t.me/DahlmannChristian/357). Das AG Iserlohn konnte eine entsprechende Verhandlung nicht bestätigen. In der Landkreis-Gruppe Märkischer Kreis hatte auch nie jemand bisher 250 € erhalten, sondern der Märkische Kreis vergibt konstant Bußgelder i.H.v. 75 € je Elternteil. Die entsprechenden Verhandlungen darüber finden vor dem AG Lüdenscheid statt, nicht vor dem AG Iserlohn. Wegen des Falles in Duisburg (https://t.me/DahlmannChristian/316) hatte ich alle drei Duisburger Amtsgerichte angeschrieben, u.a. weil ich mich gewundert hatte, dass Duisburg schon so früh so weit sein soll mit einem Bußgeld i.H.v. 800 €. Alle drei Amtsgerichte haben mir zurückgemeldet, dass sie das Verfahren nicht kennen. Unter https://t.me/DahlmannChristian/442 hat Herr Dahlmann ein Gutachten veröffentlicht, das sich nicht nur mit einem Thema beschäftigt, das es in der Praxis gar nicht gibt, sondern auch noch mit einem Paragraphen, den es gar nicht gibt, nämlich § 20i IfSG. Mir kann niemand erzählen, dass drei Juristen bei der Erstellung eines Gutachtens nicht merken, dass der Paragraph, über den sie das Gutachten schreiben, gar nicht existiert. Unter https://t.me/DahlmannChristian/444 hatte Herr Dahlmann einen Strafbefehl gegen sich geteilt, bei dem das Amtsgericht Detmold ein wenig sehr kreativ in Bezug auf die Schriftgrößen war. Ich habe diesen ans AG Detmold weitergeleitet mit der Frage, ob er echt ist. Der Post ist zwischenzeitlich gelöscht. Noch immer findet sich unter https://t.me/DahlmannChristian/420 ein Post, der behauptet, es wäre ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Führsorgepflicht gegen Vivi Jobst eingestellt worden. Dem Bild sieht man aber sehr deutlich an, dass es es "angepasst" wurde, da unterschiedliche Schriften / Schriftgrößen verwendet werden. Für den Namen kann ich das ja noch verstehen. Solche Daten gibt man nicht preis, aber die GenSta Arnsberg wird bestimmt nicht Fürsorgepflicht mit "h" schreiben, Strafprozess-ordnung ohne Notwendigkeit trennen, bei Hoc hachtungsvoll eine Lücke einfügen. Ich habe dies an die Generalstaatsanwaltschaft Arnsberg weitergeleitet. Ihr müsst mir nicht "glauben". Ich ermutige aber jeden, selbst aktiv zu werden und nachzufragen 👍
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Der Rhein-Kreis Neuss... Einigen von euch ist bekannt, dass ich über Frag-den-Staat eine Anfrage an den Rhein-Kreis Neuss gestellt habe: https://fragdenstaat.de/a/348881 Viele wissen aber nichts über den Hintergrund, weshalb ich hierzu gerne etwas erklären möchte. Der Rhein-Kreis Neuss hat bereits ziemlich viele Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen müssen, weil Verfahren vor dem VG Düsseldorf nach der Rücknahme von Bescheiden eingestellt wurden und der Landkreis die Kosten dafür tragen musste. Hier eine Liste von Aktenzeichen, die ich bisher gesammelt habe: Eilverfahren 29 L 2358/24 (Betreuungsverbot) 29 L 2359/24 (Betreuungsverbot) 29 L 1960/25 (Zwangsgeldfestsetzung) Hauptsache-Verfahren 29 K 6036/24 (bußgeldbewehrte Aufforderung) 29 K 6833/24 (Betreuungsverbot) 29 K 6834/24 (Betreuungsverbot) 29 K 1624/25 (Zwangsgeldandrohung) 29 K 5841/25 (Zwangsgeldfestsetzung) 29 K 6770/25 (Zwangsgeldandrohung) 29 K 7797/25 (Zwangsgeldandrohung) 29 K 7798/25 (Zwangsgeldandrohung) 29 K 10288/25 (Zwangsgeldandrohung) Mir ist bekannt, dass es noch mehr gibt — und deshalb eine Bitte an euch 🙏 Wenn ihr selbst auch eine Klage oder ein Eilverfahren vor dem VG Düsseldorf gegen den Rhein-Kreis Neuss erfolgreich hinter euch habt oder auch ein OWi-Verfahren, meldet euch bitte im Chat oder per PN bei mir. Ich möchte gerne den Landrat mit den errechneten Kosten konfrontieren. Aktuell bin ich bereits bei mindestens 9.814,17 €, die man meiner Meinung nach anderweitig hätte viel besser investieren können.
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❗️Dringende Warnung❗️ Jeder Leser des Kanals weiß, dass wir nicht einfach so warnen, aber das ist jetzt leider wirklich notwendig. Ein Kanal von einem sog. Juristen und Bürgerrechtler Christian Dahlmann, ledig, geb. am 13.08.1987 in Detmold, hat ein Muster für einen Einspruch gegen Zwangsgeld zur Verfügung gestellt. Dieses Musterschreiben ist abrufbar unter https://t.me/DahlmannChristian/448. Herr Dahlmann ist in der Vergangenheit nun schon mehrfach dadurch aufgefallen, dass er von Entscheidungen berichtet, die die Gerichte selbst nicht kennen, dass er offensichtlich manipulierte Strafbefehle teilt etc. Wer ihm trotzdem glauben und Geld spenden möchte, darf dies selbst verständlich gerne tun, aber dass er jetzt erneut einen "Einspruch gegen Zwangsgeld" zur Verfügung stellt, könnte für den einen oder anderen Betroffenen des Masernschutzgesetzes gefährlich werden. ❌ Einspruch ist NIE das korrekte Rechtsmittel gegen Zwangsgeld im Rahmen des Masernschutzgesetzes! ❌ In manchen Bundesländern ist Widerspruch möglich, in anderen aber nur Klage. Wer also Einspruch einlegt, verpasst damit evtl. eine wichtige Rechtsmittelfrist. Mit solchen Rechtstipps hilft man nicht, damit schadet man. Daher bitte ich euch wirklich inständig, die z.T. verzweifelten Betroffenen vor solchen Tipps zu warnen 🙏
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Ein (erfolgreicher) Sechserpack Am 10.11.2025 fand eine mündliche Verhandlung beim VG Düsseldorf statt, und zwar in drei Hauptsache- und drei Eilverfahren. Die Stadt Mülheim hatte bußgeldbewehrte Aufforderungen versendet bzw. diese im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung übergeben. In diesen wurde der Nachweis über zwei Masern-Impfungen oder eine Impfung mit anschl. Titer-Bestimmung gefordert. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden erst 2025 eröffnet — und eine Familie hat es gleich dreimal erwischt, obwohl sie die Aufforderungen nie erhalten hatten. Da solche Dinge für Amtsgerichte i.d.R. kein Problem sind (auch nicht fürs AG Mülheim), klagte die Familie vor dem VG Düsseldorf und stellte Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Mit Erfolg! Die Aufforderungen wurden zurückgenommen und gestern wurde auch das erste Bußgeldverfahren vom AG Mülheim eingestellt. In einem gibt es bereits eine Verurteilung, zwei weitere sind noch ausstehend, und in den letzten beiden gibt es noch keinen Bußgeldbescheid.
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VG_Düsseldorf_Az_29_K_7618_25,_29_L_2645_25,_29_K_7619_25,_29_L.pdf2.06 KB
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 16.11.25 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Über die Beschwerde zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vom 18.11.2020, dessen fünften Jahrestag wir gestern gefeiert haben, wurde übrigens auch noch nicht entschieden. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: Robert Hensel BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2025-11-16-MSG Umsätze ZSF.pdf0.51 KB
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#WissenWasDrinIst Der Verein Initiative freie Impfentscheidung (IFI) stellt seine umfangreichen Recherchen zu fehlenden Angaben bezüglich Inhaltsstoffen in Impfungen zur Verfügung und fordert die sofortige Aussetzung der Masernimpfpflicht. Bitte verbreiten Sie diese Informationen! IFI benötigt Ihre Unterstützung und konkrete Ideen, wie diese wertvollen Informationen zu Wohle aller eingesetzt werden können! Gesamter Artikel inkl. Hintergrundartikel mit allen Quellen und sorgfältig recherchierten Informationen unter: https://impfentscheidung.online/fehlende-angaben-bezueglich-inhaltsstoffen-in-impfstoffen/
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Betreuungsverbot — Ein Drama in drei Akten... Immer mehr Gesundheitsämter fordern die Einrichtungen, ihnen vor Beginn einer Betreuung Nachweise weiterzuleiten, um im Anschluss ein Betreuungsverbot zu verfügen. Das ist unzulässig! Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurden alle Einrichtungen per Rundschreiben aufgefordert, "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" zu melden, auch wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Einrichtungen eingeleitet, die trotz noch nicht abgesegnetem Nachweis Kinder betreuten. Das VG Meiningen hat nun in einem Fall klargestellt: Betreuungsverbote oder Betretungsverbote dürfen nur per Verwaltungsakt ausgesprochen werden. Aber bis es endlich dazu kam, war ein langer Weg, der damit begann, dass ein falsches Gutachten erstellt wurde, das VG daraufhin die Kontraindikation selbst überprüfte, den ersten Antrag ablehnte, das OVG die Entscheidung zurück verwies, weil das VG die Antragstellerin durch ihren Sohn ausgetauscht hatte — und schließlich wurde das Betreuungsverbot aufgehoben 🙏
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VG_Meiningen_Az_2_E_102_25_Me_Beschluss_vom_25_02_2025_Kontraindikation.pdf3.55 KB
OVG_Thüringen_Az_3_EO_157_25_Beschluss_vom_14_08_2025_VG_darf_nicht.pdf2.19 KB
VG_Meiningen_Az_2_E_2050_25_Me_Beschluss_vom_05_11_2025_Betreuungsverbot.pdf2.65 KB
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An Inconvenient Study... Der neue Film "An Inconvenient Study" von Del Bigtree und dem Informed Consent Action Network (ICAN) wurde gerade beim Malibu Film Fest als "Best of Festival" ausgezeichnet. https://www.aninconvenientstudy.com/ Herzlichen Glückwunsch 🎉
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MMRV... Für all diejenigen, die es noch nicht mitbekommen haben, die "Prophezeiungen" sind eingetroffen und die Fachinformationen der MMRV-Impfstoffe wurden ergänzt. Die aktuelle Fachinformation von Priorix Tetra und ProQuad sind abrufbar unter https://www.fachinfo.de/fi/pdf/009862/priorix-tetra und unter https://www.fachinfo.de/fi/pdf/021469. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, hatte das PEI, das eigentlich für die Überwachung der Sicherheit der Impfstoffe Varilrix und Priorix Tetra verantwortlich gewesen wäre, das Risikosignal in Bezug auf die Windpocken-Komponente nicht erkannt, sondern die Ergänzungen sind aufgrund des Einschreitens der EMA nach einem Todesfall in Polen, ausgelöst durch die Impfung mit Varilrix, geschehen. Varilrix ist sozusagen die Windpocken-Komponente von Priorix Tetra, so dass sowohl die Fachinformationen der Windpocken-Impfstoffe als auch die der MMRV-Impfstoffe überarbeitet werden musste.
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Placebokontrollierte Wirksamkeitsstudien, die II. Erinnert ihr euch noch an meinen Post, in dem ich auf eine Anfrage beim RKI zu den placebokontrollierten Wirksamkeitsstudien für die MMR(V)-Impfstoffe hingewiesen hatte? Das RKI hatte mir zwar etliche Links geschickt, jedoch war unter keinem eine entsprechende Studie zu finden. https://t.me/Masernschutzgesetz/738 Nun gab es einen Bescheid vom RKI, mit dem die Anfrage abgelehnt wurde. https://fragdenstaat.de/a/341068 Das RKI hat darin sinngemäß mitgeteilt, dass die STIKO für ihre Empfehlung gar keine placebokontrollierten Wirksamkeitsstudien der MMR(V)-Impfstoffe vorliegen hatte. Das hätte man aber auch gleich sagen können und hätte nicht auf die Zuständigkeit des PEI in Bezug auf Sicherheitsstudien der COVID-Impfstoffe verweisen müssen! Natürlich frage ich mich, wie die Wirksamkeit von Impfstoffen bewertet werden kann, wenn man keine placebokontrollierten Wirksamkeitsstudien hat. So etwas gab es ja sogar bei COVID 🙈
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"Mein Freund, der Impfgegner" So lautet ein Beitrag auf https://www.doccheck.com/de/detail/articles/51900-mein-freund-der-impfgegner. Das Bild oben zeigt einen grauen Kasten daraus. Gerne würden wir "Impfgegner" (tatsächlich bevorzuge ich ja den Begriff "Impfmündige") ja echte Informationen verbreiten, nur sind diese so schwer zu bekommen. U.a. hatte ich über Frag-den-Staat beim RKI eine Anfrage in Bezug auf den Faktensandwich zur MMR(V)-Impfung gestellt, weil ich nachvollziehen können wollte, wie das RKI darauf kommt, dass Durchfall in 12% der Fälle bei Masernerkrankungen mehr ist als Infektionen des Magen-Darm-Trakts in 40% der Fälle nach Impfung (laut klinischen Zulassungsstudien). Oder dass eine Lungenentzündung in 10% der Fälle bei Masernerkrankungen (mutmaßlich in Kombination mit Paracetamol und / oder Ibuprofen) mehr sein soll als Infektionen der Atemwege in 55% der Fälle nach Impfung. Ich bin gespannt, wann das RKI mit den entsprechenden Fakten antwortet. https://fragdenstaat.de/a/344690
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Weiter geht's in Remscheid... Nachdem im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vor dem VG Düsseldorf das einzige bußgeldbewehrte Aufforderungsschreiben zurückgenommen wurde, nachzulesen unter https://t.me/Masernschutzgesetz/744, kam pünktlich zum Wochenende Post vom AG Remscheid (siehe oben). Das Amtsgericht Remscheid möchte am 14.01.2026 darüber verhandeln, ob die Mutter vorsätzlich oder fahrlässig "entgegen § 20 Absatz 9 Satz 2, Absatz 9a Satz 2, Absatz 10 Satz 2 oder Absatz 11 Satz 2 eine Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig" vorgenommen hat. Als Zeuge wurde der Attest ausstellende Arzt geladen. Fassen wir also zusammen: Es gibt keine Aufforderung (mehr), einen Nachweis vorzulegen. Der Mutter wird eine falsche Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, die sie nur als Einrichtung begehen könnte. Es gibt ein Attest in dem Fall und der Arzt wurde als Zeuge geladen, um darüber auszusagen, ob die Mutter eine Meldung falsch vorgenommen hat. Kann man sich nicht ausdenken 🙈
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Aufforderungen gem. § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG... Der heutige Post soll sich damit beschäftigen, wie Aufforderungen des Gesundheitsamtes aussehen können. Die Bilder zeigen Ausschnitte aus zwei Briefen an eine Mami. Die Tochter wurde zwischenzeitlich eingeschult, jedoch weiß der Landkreis nicht, in welche Schule das Kind geht. Nun fordert er die Mutter als Personensorgeberechtigte auf, die Schule mitzuteilen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Aufforderung gem. § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage für die Aufforderung, die aktuelle Schule bzw. Einrichtung mitzuteilen. Wer dies also nicht mitteilen möchte, muss das auch nicht tun und kann diesbezüglich nicht belangt werden. Es ist weder bußgeldbewehrt noch zwangsgeldbewehrt, die besuchte Einrichtung nicht mitzuteilen. Erst letzte Woche hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Zwangsgeldandrohung zurückgenommen, weil er nicht (mehr) wusste, ob das Kind überhaupt in einer Schule im Landkreis betreut wird oder nicht.
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Pressespiegel... Der heutige Kommentar stammt aus der Bayerischen GemeindeZeitung von morgen. https://www.gemeindezeitung.de/homepage/index.php/inhalt/artikel/kommunale-praxis/7375-gz-18-2025-kommentar-zum-masernschutzgesetz-hoher-aufwand-wenig-nutzen Was soll man dazu sagen? Wo sie Recht haben, haben sie Recht!
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§ 217 StPO — Ladungsfrist Man lernt nie aus. Aus diesem Grund geht es heute ums Thema "Ladungsfrist". Wie viel Vorlauf muss das Gericht einem Beschuldigten geben? § 217 StPO lautet wie folgt: "(1) Zwischen der Zustellung der Ladung (§ 216) und dem Tag der Hauptverhandlung muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen. (2) Ist die Frist nicht eingehalten worden, so kann der Angeklagte bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache die Aussetzung der Verhandlung verlangen. (3) Der Angeklagte kann auf die Einhaltung der Frist verzichten." Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__217.html Am Freitag erhielt eine Mama diese Ladung vom AG Chemnitz. Der Anwalt hatte seine Ladung bereits einen Tag zuvor, nämlich am 18.09.2025, erhalten, doch auch das ist nicht mindestens eine Woche vor der Hauptverhandlung und damit nicht ausreichend. Warum teile ich das? Ich möchte nicht, dass ihr euch verunsichern lasst, wenn Richter anderer Meinung sind als das Gesetz 🙏
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Buchempfehlung Heute möchte ich ein Buch empfehlen, von dem ihr wahrscheinlich nicht erwartet hättet, dass ich es überhaupt empfehle: "Impfkompendium" ISBN: 9783132421622 Preis: 25,00 € Verlag: Thieme Gebunden, 352 Seiten, 41 Abbildungen Hierin sind Informationen aus erster Hand gesammelt, denn viele der Autoren sind STIKO-Mitglieder. Dieses Buch ist in meinen Augen das Standardwerk, das jeder impfende Arzt verinnerlicht haben sollte. Würde sich jeder daran halten, gäbe es keine Zweifel mehr, wie wichtig die Familienanamnese ist für die Bewertung einer Impf(un)fähigkeit. Oder Kinder mit Hühnereiweißallergie würden nicht geimpft werden, wenn sie parallel andere Erkrankungen der Atemwege oder der Haut haben. Usw. usf. Das Buch bestätigt, dass viele Gesundheitsämter medizinisch fast alles falsch machen und überhaupt keine Ahnung vom Impfen haben. Bezugsquelle: https://shop.thieme.de/Impfkompendium/9783132421622 Auflage 9 ist identisch mit Auflage 8, die es auch regelmäßig günstig gebraucht gibt.
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👆 Pressespiegel... Der heutige Post ist ein Foto aus der Passauer Neuen Presse von gestern, 16.09.2025, online für Abonnenten abrufbar unter: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-altoetting/wegen-masernimpfung-gereizte-stimmung-vor-altoettinger-gericht-19493642 Bei Toten und Schwerbehinderten nach Impfungen in der Familienanamnese fragt man sich doch wirklich, was noch alles einer Familie zugemutet werden darf. Einigen Gesundheitsämtern (spontan fallen mir hierzu Bonn und Stralsund ein) ist sogar egal, dass das betroffene Kind selbst nach einer vorherigen Impfung fast gestorben wäre.
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Schulanfang... Heute beginnt auch für die letzten Bundesländer wieder die Schule nach der großen Sommerpause. Die Zahlen der Schulanfänger dürfte ähnlich sein wie die vom letzten Jahr, d.h. dieses Jahr wurden ca. 827500 Kinder eingeschult, einige von ihnen ohne Masernschutz. Das neue Schuljahr zeigt uns erneut, wie wichtig es ist, die Eltern zu unterstützten, sich nicht dem Impfdiktat zu beugen, sondern weiter durchzuhalten, weil es eben Hoffnung gibt, dass die Masern-Nachweispflicht doch noch kippt. Zwischenzeitlich haben sich Vereine wie MWGFD mit dem Masernschutzgesetz beschäftigt. Dr. Shankara Chetty hat schon mehrere Posts über die MMR-Impfung veröffentlicht. Die ÄFI produzieren immer mehr impfkritische Videos für Youtube. Usw. usf. Und auch wir werden natürlich weitermachen. Was steht im neuen Schuljahr so alles an? ☑️ Schulden bei Dr. Lipinski bezahlen (aktuell sind noch mehr als 4000 € offen 🙈) ☑️ Untätigkeitsbeschwerde ☑️ Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss in Genf ☑️ Weiterer Vortrag im Rahmen der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2700/20, nachdem jetzt so viele weitere Dinge in Bezug auf PEI und RKI herauskommen. ☑️ Weiterer Vortrag im Rahmen des Feststellungsverfahrens vor dem VG Köln (Az. 7 K 1633/21). Ihr seht schon, uns wird nicht langweilig. Können wir mit eurer Unterstützung rechnen? Wir freuen uns immer wieder, wenn ihr wichtige Informationen mit uns teilt. Postet das gerne als Antwort auf einen unserer Beiträge, wenn ihr kein Mitglied im Chat seid. Und wir freuen uns natürlich auch, wenn ihr unsere Beiträge teilt, damit sie die Eltern erreichen, die noch nicht wissen, dass es hier eine große Community gibt, die sich gegenseitig unterstützt. Natürlich freuen wir uns auch über finanzielle Unterstützung, z.B. in Form einer Überweisung auf unser Konto, womit wir die Rechnungen von Dr. Lipinski bezahlen. Die Bankverbindung ist immer im Kanal @masernschutzgesetz angeheftet.
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